Juellys.com
  • Home
  • Kompetenzen
    • Über Uns
    • Produkte
    • Publikationen
    • Ute Jülly & Team
  • Leistungen
    • Für Frauen insbesondere
    • Für agile Organisationen
    • Für Menschen allgemein
    • Für BewerberInnen
    • Warum Coaching
  • Kunden
    • Kundenfeedback
  • Textilien
    • Stoffsammlung
    • Personal-Entwicklung
    • Story
  • Kontakt
    • Standort
    • BewerberInnen
    • Impression
    • Datenschutz
    • AGB´s
  • Aktuelle Projekte

Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. JÜLLYS führt die Coachings gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) durch. Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichungen von diesen AGB müssen schriftlich vereinbart werden.


2. SITZUNGSDAUER UND HONORAR

a) Das Honorar beträgt zwischen 110-180 Euro je Sitzung (nach Selbsteinschätzung und Ort). Das genaue Honorar wird vor der Sitzung zwischen dem Kunden und Sellsbridge vereinbart. 

b) Eine Sitzung währt 50 Minuten. Sollten sich die Sitzungen verlängern, wird das Honorar proportional in Rechnung gesetzt. Der Kunde wird im konkreten Fall darauf hingewiesen.

c)   Emails und Anrufe sind in gewissem Umfang im Honorar enthalten.
Sollten mehr als 3 Emails für Terminabsprachen und Anrufe notwendig sein, entstehen Auslagen in Höhe von Euro 20.-.
 
d)  Innerhalb Heidelbergs berechnet Sellsbridge Fahrtkosten pro Sitzung in Höhe von 
Euro 30.- als Aufwandsentschädigung. Bei weiteren Entfernungen berechnen wir pauschal 50.-. Bei Fahrten im Europäischen Ausland werden die Konditionen mit dem Kunden direkt besprochen.


3. TERMINABSAGEN

Terminabsagen müssen Sellsbridge mindestens 48 Sunden vorher in schriftlicher Form vorliegen (als Emails) oder per Telefon, anderenfalls wird dem Kunden das volle Honorar in Rechnung gestellt.

Bei unerwarteter Krankheit entstehen die Raumkosten in Höhe von Euro 30.-.


4. RÄUME

Sollten auf Wunsch des Kunden andere Räume angemietet werden, trägt der Kunde die Kosten.


5. RECHNUNGSLEGUNG

Das Honorar ist bei Erhalt der Rechnung sofort fällig. 
(Ist der Arbeits-Prozess abgeschlossen, erfolgt die Rechnungslegung.)
Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so kann Sellsbridge Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verlangen. Sollte nachweislich ein darüber hinausgehender Verzugsschaden entstanden sein, so kann dieser ebenfalls geltend gemacht werden. 


ZUSÄTZLICHES TELEFON-ANGEBOT 
In der Regel erreichen Sie uns persönlich in der Zeit von 12.30-13.00 für kurze Absprachen.






 

Powered by Create your own unique website with customizable templates.